Bitte nur per Faxformular (Kopiervorlage siehe Seite 419 ff.) oder Anmeldekarte. Auf allen Anmeldungen (auch außerhalb der Dienstzeit) muss die Genehmigung der Schul-/bzw. Dienststellenleitung per Unterschrift vermerkt sein. Ihre Anschrift wird in unserem Verwaltungsprogramm lokal gespeichert und bei Eigenbeteiligung zur Rechnungsstellung an die Stadtkasse weitergeleitet.
Unsere Zu- oder Absage erhalten Sie spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, andernfalls fragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung nach. Bitte melden Sie uns Änderungen Ihrer Dienst-/Privatadresse – nur so können Sie unsere Zu- bzw. Absagen auch erreichen. Bei Verhinderung ist eine Absage unter Angabe des Grundes (so früh wie möglich!) erforderlich.
Bei manchen Veranstaltungen werden Eigenbeteiligungen erhoben; maßgeblich dafür ist ein für Sie über Ihre dienstlichen Erfordernisse hinausgehender Nutzen. In diesen Fällen erhalten Sie nach Abschluss der Veranstaltung eine Rechnung. Diese müssen Sie leider auch dann begleichen, wenn Sie der Veranstaltung ohne vorherige Absage fern geblieben sind. Bei Unterbringung in Tagungshäusern entstehen anteilige Verpflegungskosten.
Gemäß den Auflagen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens müssen wir von Lehrkräften aus staatlichen oder privaten Bildungseinrichtungen bzw. Erziehungskräften freier oder privater Träger einen Kostenanteil von 5,00 € pro Kursstunde erheben. Bei Veranstaltungen, für die ohnehin eine Eigenbeteiligung erhoben wird, muss eine entsprechende Zuzahlung geleistet werden. (Sonderregelung bei mehrtägigen Studienfahrten oder qualifizierenden
Zusatzausbildungen).
Nach Besuch einer Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Zur Vervollständigung Ihrer Personalakte können Sie diese Bestätigung auch an das Schulreferat
GL1 faxen;
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung folgendes Formular:
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Für Ihre Vorschläge zur Verbesserung unseres Programms sind wir Ihnen dankbar. [Mail]