Eine Lese-Rechtschreib-Störung ist eine lang andauernde erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeit, vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen.
Im bayerischen Schulsystem sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um Schüler*innen bei Vorliegen einer Lese-Rechtschreib-Störung in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, allgemein bildende und berufsbildende Abschlüsse zu erreichen. Rechtliche Grundlagen sind Artikel 52 Absatz 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und die §§ 31 bis 36 der Bayerischen Schulordnung.
Für Berufs- oder Meisterschüler*innen gilt: Soll Nachteilsausgleich in der Abschluss- oder Zwischenprüfung gewährt werden, muss dieser unabhängig vom Schulrecht bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel Kammer, Innung, Regierung) beantragt werden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit.
Neben Lehrkräften und Schulleitungen sind Schulpsycholog*innen Ansprechpersonen zur Beratung und Unterstützung bei diesem Thema. Für Fragen steht auch der Zentrale Schulpsychologische Dienst zur Verfügung.
Zentraler Schulpsychologischer Dienst (ZSPD)
Neuhauser Str. 39, 80331 München
schulpsychologie@muenchen.de
Tel: 089 233 40940
Antrag Lese-Rechtschreib-Störung
Infoblatt Lese-Rechtschreib-Störung


