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Sie bringen den Tod – Sterbehelfer in Deutschland

Henning M., 43 Jahre, ist querschnittsgelähmt. Frau K., 64 Jahre hat Krebs im Endstadium. Beide wollen nicht länger leiden und sind deshalb zum Suizid entschlossen. Helfen wird ihnen dabei ein Arzt – heimlich. Er wird ihnen ein Medikament geben, sie werden einschlafen und dann hinüber gleiten. Sie hoffen so in Würde zu sterben und einem langen Leiden zu entgehen. Der Arzt, der den unheilbar Kranken beim Suizid hilft, riskiert massive Sanktionen. Zwar ist es in Deutschland keine Straftat als Freund oder Verwandter, einem entscheidungsfähigen Menschen beim Suizid zu helfen. Doch für Ärzte gelten hier schärfere Regeln, vor allem das ärztliche Standesrecht verbietet strikt diese Form der Sterbehilfe. Die Regisseure haben für ihren Film in einer verschwiegenen Szene recherchiert. Aktive Sterbehilfe dürfen Ärzte in Deutschland nicht leisten. Das wäre ein Tötungsdelikt und damit strafbar. In ihrer Hilfe zum Suizid sehen einige Ärzte ihre menschliche und auch ärztliche Pflicht. Damit dies in Zukunft in Würde und nicht in der Grauzone geschehen muss – dafür treten einige von ihnen in erstaunlicher Offenheit vor die Kamera. Zusatzmaterial: Infos zum Film und den Materialien, Didaktisch-methodische Tipps, 2 Textblätter, 2 Infoblätter, 13 Arbeitsblätter, Medientipps, Internet-Links, Themen A-Z.

 

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