Das Pädagogische Institut- Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement bietet seit 2013 die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in an. Das Angebot richtet sich an Kinderpfleger*innen sowie Ergänzungskräfte mit einem Studienabschluss aus dem In- oder Ausland, die in einer Kindertageseinrichtung der Stadt München oder bei einem Betriebsträger arbeiten.
Die Weiterbildung bietet eine erfolgversprechende Möglichkeit, berufsbegleitend den Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in zu erlangen indem die Teilnehmenden auf die Externenprüfung an der städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik vorbereitet. (Es gibt eine Änderung im Ablauf der Weiterbildung – genaue Information folgen ab April 2024)
Diese Maßnahme findet für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die in Kindertageseinrichtungen von RBS-KITA-ST und RBS-A4 beschäftigt sind, überwiegend während der Arbeitszeit statt.
Ansprechpartnerinnen:
Sonia Scharrer, sonia.scharrer[at]muenchen.de, (089) 233 – 23894
Claudia Büttner, claudia.buettner[at]muenchen.de, (089) 233 – 23906
Claudia Karbe, claudia.karbe[at]muenchen.de, (089) 233 – 26759
- Mindestalter zu Beginn der Weiterbildung (15.01.): 24 Jahre.
- Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag) als Kinderpfleger*in oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung der LH München oder einer Einrichtung in Betriebsträgerschaft.
- Nachweis über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Kinderpfleger*in oder Ergänzungskraft in einer deutschen Kindertageseinrichtung zu Beginn der Weiterbildung (bei geringerer Berufserfahrung besteht die Möglichkeit der Teilnahme, sofern Plätze frei sind).
- Für Personen mit nicht deutscher Muttersprache, Nachweis über Sprachkenntnisse annähernd der Niveaustufe C1 (onSET-Deutsch Einstufungstest der MVHS) nicht älter als 2 Jahre (siehe Punkt 2: Informationen zum Sprachniveau).
- Ein Erste Hilfe Kurs: „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (9 Unterrichtseinheiten) nicht älter als zwei Jahre zu Beginn der Weiterbildung, muss zur Prüfungsanmeldung vorliegen.
Personen mit Abschluss als Kinderpfleger*in
- Nachweis über die staatliche Anerkennung als Kinderpfleger*in
- Nachweis über den mittleren Bildungsabschluss
Personen mit Studienabschluss Inland
- Zustimmung der Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung
- Nachweis über den Studienabschluss aus dem Inland
Personen mit Studienabschluss Ausland
- Zustimmung der Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung
- Nachweis der Zeugnisanerkennungsstelle über den mittleren Bildungsabschluss
Für die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in werden für Personen mit nicht deutscher Muttersprache Nachweise über Sprachkenntnisse annähernd der Niveaustufe C1 (onSET-Deutsch Einstufungstest der MVHS), nicht älter als 2 Jahre, vorausgesetzt.
Beratung zum Sprachniveau/Spracheinstufungstest durch die MVHS:
Die Münchner Volkshochschule bietet dazu den onSET-Deutsch Einstufungstest an. Zur Vorbereitung empfiehlt sich der Beispieltest: www.onset.de/home/beispieltest.
Nach dem Test mit einem anschließenden Beratungsgespräch (beides zusammen max. 60 Minuten) erhalten Sie ein Zertifikat mit der Einstufung Ihres Sprachniveaus.
Bitte sagen Sie bei der Anmeldung zum Test, dass Sie sich für die oben genannter Maßnahme des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement anmelden wollen und bringen Sie alle bisher erworbenen Zeugnisse, Zertifikate etc. mit.
Ort: Bildungszentrum, Einsteinstraße 28, Raum B1.03
Die Zeiten sind in der Regel donnerstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr.
Anmeldung und fachliche Beratung: persönlich oder telefonisch unter (089) 4 80 06-61 69
Gebühr: 10,00 €
Bitte mitbringen: Pass oder Ausweis
Beachten Sie bitte immer auch die aktuelle Hinweise und Termine auf der Homepage der MVHS.
Zuschuss für Deutschkurse:
Für Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen sind Deutschkurse mit bis zu 160,00 Euro zuschussfähig. Es können sowohl Kurse zur allgemeinen Verbesserung des Sprach- und Schreibniveaus als auch Kurse speziell für pädagogische Ergänzungskräfte in Kitas bezuschusst werden. Die MVHS gewährt 20 % Preisnachlass für städtische Mitarbeiter*innen. Im Kalenderjahr sind höchstens zwei Kurse zuschussfähig, die nacheinander absolviert werden müssen. Die Deutschkurse finden außerhalb der Dienstzeit statt. Empfehlenswert ist stets die direkte Beratung bei der Münchner Volkshochschule (MVHS), dort wird nach einem Einstufungstest der optimale Kurs empfohlen. Es kann auch ein anderes Institut für den Deutschkurs gewählt werden. Die Zuschussregelung gilt hier ebenso. Genauere Informationen finden Sie im städtischen Intranet unter Formulare Deutschkurs “Zuschuss für pädagogisches und hauswirtschaftliches Personal“.
Mittlerer Bildungsabschluss (MBA) mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege
- Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege bis 1992:
Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 2.5 ohne Englischprüfung, mit Bescheinigung der Schule haben Sie den mittleren Bildungsabschluss. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 2,5 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen. - Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege bis 01.08.2011:
Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 2.5 und Englisch nicht schlechter als Note 3 haben Sie den mittleren Bildungsabschluss.
Wenn Sie keine Englischnote haben, dann müssen Sie den Qualifizierenden Abschluss an der Mittelschule (Sprengelschule) in Englisch nachholen und mit mindestens der Note 3 bestehen. Mit dem Zeugnis der Mittelschule müssen Sie zur Ihrer Berufsfachschule für Kinderpflege gehen und dort beide Abschlüsse zusammenführen lassen. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 2,5 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen. - Abschluss ab August 2011:
Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 3,0 und Englisch Note 4 haben Sie den mittleren Bildungsabschluss. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 3 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.
Wie Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen können, finden Sie auf der Seite der Bildungsberatung des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement.
Zuschuss zum Mittleren Bildungsabschluss
Sie können beim PI-ZKB einen Zuschuss zum Mittleren Bildungsabschluss beantragen, wenn
- die Kosten der Maßnahme höher sind als 500 Euro (zumutbarer Eigenbetrag)
- der Antrag auf Zuschuss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement vorliegt
- vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Zusage für eine Bezuschussung und die Höhe des Zuschusses ergangen ist
- die Maßnahme mit dem Erlangen des mittleren Bildungsabschlusses erfolgreich abgeschlossen wurde
- das Zeugnis in Kopie und die Rechnung im Original spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme dem Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement zugesandt wurden (die Originalrechnung wird mit einem Vermerk über den gewährten Zuschuss an die/den Teilnehmende*n zurückgesandt)
In der Regel wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro gewährt, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das hierfür nötige Formular findet sich auf der Internetseite des Pädagogischen Instituts unter Formulare/Anträge und Formulare Fachbereich 2.1 oder Sie wenden sich an folgende E-Mailadresse: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Für die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in ist eine der Zugangsvoraussetzungen der Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses. Personen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben, benötigen eine Gleichwertigkeitsanerkennung der Bildungsabschlüsse durch die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.
Bitte gehen Sie dafür wie folgt vor:
- Schicken Sie Ihre Anmeldung für die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in an das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement und bitten um eine Zweckbescheinigung. Nur in Zusammenhang mit dieser Zweckbescheinigung wird Ihr Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern bearbeitet.
- Füllen Sie das Antragsformular der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern vollständig aus.
Im Feld „weitere Angaben zum Zweck der Bewertung“ tragen Sie bitte folgendes ein: „Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in durch das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement der Landeshauptstadt München – Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik“ - Legen Sie Ihrer Anmeldung alle einzureichenden Unterlagen, wie im Antragsformular aufgezählt, bei und senden dieses gemeinsam mit der Zweckbescheinigung an:
Bayerisches Landesamt für Schule – Abteilung Zeugnisanerkennung
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen - Sobald Sie den Nachweis der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern erhalten, senden Sie zur Vervollständigung Ihrer Anmeldung eine Kopie des Nachweises an das PI-ZKB.
Weitere Informationen der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Sie sind Kinderpfleger*in in einer städtischen Kita oder in einem Tagesheim und wollen sich zur/zum Erzieher*in weiterbilden? Wenn Sie den Mittleren Bildungsabschluss haben, stehen Ihnen vier Wege offen:
Weg 1: Weiterbildung am PI-ZKB, 1,5-jähriger Lehrgang zur Vorbereitung auf die Externenprüfung an der städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS)
Dieser Vorbereitungskurs für die Externenprüfung am PI-ZKB findet überwiegend während Ihrer Arbeitszeit an meistens zwei Tagen in der Woche statt. Der Kurs beginnt jährlich im September. Die Ausschreibung erfolgt jeweils Winter des Vorjahres. Voraussetzung sind drei Jahre Berufserfahrung und ein Mindestalter von 24 Jahren zum Beginn der Weiterbildung. Die Anmeldung erfolgt durch Ihre Einrichtungsleitung und benötigt die Zustimmung der Stadtquartiersleitung.
Weg 2: Einjähriger berufsbegleitender Lehrgang an einer FAKS zur Vorbereitung auf die Externenprüfung an der jeweiligen FAKS
An der städtischen FAKS Mitte gibt es vier Abendlehrgänge pro Jahr. Diese beginnen immer am Anfang des Schuljahres und finden an drei Abenden pro Woche statt. Auch an der katholischen FAKS mit Unterricht Freitag/Samstag und bei der FAKS der Caritas sind berufsbegleitende Kurse möglich. Es gibt jeweils ein Mindestalter für die Teilnahme, das je nach Träger variiert und bei der jeweiligen FAKS zu erfragen ist.
Weg 3: Dreijährige berufsbegleitende Abendausbildung an der städtischen FAKS
Die städtische FAKS in Giesing hat jedes Jahr zwei Klassen in dieser Ausbildungsform. Es handelt sich um die komplette Ausbildung zu anderen Uhrzeiten (drei Abende pro Woche). Hier gibt es kein Mindestalter für die Teilnahme.
Weg 4: Zwei Jahre Vollzeitausbildung an einer FAKS
In München gibt es derzeit acht Fachakademien. Für die Vollzeitausbildung können Sie sich beurlauben lassen. Sie bekommen kein Gehalt in dieser Zeit, aber eventuell Aufstiegs-Bafög.
Bitte beachten Sie, dass bei allen vier Wegen am Ende das Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) erforderlich ist. Erst danach gibt es die staatliche Anerkennung als Erzieher*in. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie während der Zeit als Erzieher*in im Anerkennungsjahr ihr Kinderpflegegehalt weiter gewährt. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Praktikantenbüro der Geschäftsstelle Personal und Organisation von KITA, Telefon: 089-233 84421.
Eine zweistündige Informationsveranstaltung zum Thema Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinderpfleger*innen findet ein Mal im Jahr im PI-ZKB statt.
Alle wichtigen Informationen sowie die Links zu den Fachakademien sowie zur Weiterbildungsberatung sind auf diesem Info-Blatt zusammengefasst.
Der Unterricht in folgenden Fächern findet an 2 bis 3 festen Tagen in der Woche statt:
Fächer | Unterrichtsstunden |
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik | 112 Vollzeitstunden |
Praxis- und Methodenlehre (PML) mit Gesprächsführung |
123 Vollzeitstunden |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung | 49 Vollzeitstunden |
Literatur- und Medienpädagogik | 30 Vollzeitstunden |
Theologie/Religionspädagogik | 30 Vollzeitstunden |
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie | 30 Vollzeitstunden |
Recht und Organisation | 30 Vollzeitstunden |
Ökologie/Gesundheitspädagogik | 27 Vollzeitstunden |
Deutsch | 22 Vollzeitstunden |
Kunstpädagogik, 1 mal im Monat (voraussichtlich mittwochs) |
30 Vollzeitstunden |
Werk-, Musik- und Bewegungspädagogik, 1-2 mal im Monat (samstags, in der Fachakademie) |
je 30 Vollzeitstunden |
Zusätzlich:
- Reflexionsgruppen (ungefähr alle 6 Wochen, nach Absprache im PI-ZKB bzw. online)
- Lernwochen (ungefähr 4 Wochen vor den Prüfungen)
Teilnehmende aus Einrichtungen in städtischer Trägerschaft erhalten zum regulären Urlaub zusätzlich 2 Wochen Dienstbefreiung für die Prüfungsvorbereitung. Um sich intensiv vorbereiten zu können wird empfohlen, zudem vermehrt Überstunden aufzubauen, um insgesamt 4 Wochen Vorbereitungszeit am Stück freinehmen zu können. Dies ist eine Vereinbarung mit dem Geschäftsbereich KITA-ST und A4, sollte aber auch frühzeitig mit der Einrichtung abgeklärt werden.
Unterrichtsorte:
- Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement
Herrnstraße 19, 81539 München - Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik
Schlierseestraße 47, 81539 München und Ruppertstr. 3, 80337 München
Nach bestandener Prüfung müssen die Teilnehmenden das Anerkennungsjahr absolvieren, um den Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher*in zu erlangen. Wenn Sie bisher nur in einem Tätigkeitsfeld (zum Beispiel Krippe/Altersstufe: 0-3 Jährige) gearbeitet haben, wird ein Einrichtungswechsel in ein anderes Tätigkeitsfeld (zum Beispiel Hortbereich/Altersstufe: 6-12 Jährige) zwar grundsätzlich empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Der Wechsel des Tätigkeitsfeldes kann dazu führen, dass Sie Ihre bisherige Einrichtung verlassen müssen.
Bitte beachten Sie, dass es bei einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Landeshauptstadt München zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen kann. Einen entsprechenden Vertrag mit den Einzelheiten hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung zur Unterschrift, damit binden Sie sich an die Landeshauptstadt München als Träger für drei Jahre nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Erzieher*innen-Weiterbildung.
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den FAQs.
Die Anmeldefrist für den kommenden Weiterbildungsdurchgang 2024/25 ist bereits vorbei. Der Ablauf der Weiterbildung wird sich für den nächsten Durchgang verändern, der nächste Anmeldezeitraum wird im November 2024 – Ende Februar 2025 sein, genauere Informationen folgen.