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Viele bunte Fragezeichen

Allgemeine Informationen zu Erasmus + Berufsbildung
Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist ein EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung. Durch das Programm werden sowohl Lernende, d.h. Schülerinnen und Schüler als auch Bildungspersonal, d.h. Lehrkräfte, Erziehungskräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder bei ihren Lern- und Lehraufenthalten im europäischen Ausland unterstützt.

Wer kann sich für ein Stipendium bewerben?

Die Internationalisierung der Münchner Berufsschulen ist ein großes Ziel der Landeshauptstadt München. Dafür beantragt sie jährlich ein Erasmus+ Projekt.

Im Rahmen dessen können sich folgende Personen für ein Praktikum hier bewerben:

  • Auszubildende einer Münchner Berufsschule unabhängig vom Standort Ihrer Arbeitsstelle
  • Absolvent*innen einer Münchner Berufsschule können ebenso bis zu 12 Monate nach Ihrem Abschluss gefördert werden
  • Bildungspersonal, sprich Lehrkräfte Münchner Berufsschulen sowie Ausbilder*innen

 

WICHTIG: Sofern es an den Berufsschulen EU-Koordinatoren gibt, sind sie die erste Anlaufstelle in Sachen Erasmus+.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Berufspraktika oder Lern- bzw. Lehraufenthalte in einem EU-Land.
Für Bildungspersonal besteht die Möglichkeit eine Hospitation oder Jobshowdoing in einem EU-Land zu machen.

Das Stipendium umfasst Reisekosten und Aufenthaltskosten mit Pauschalbeträgen, die je nach Land unterschiedlich ausfallen.

Gibt es eine Mindestdauer für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+?

Für die Dauer des Aufenthalts gibt es unterschiedliche Vorgaben: Auszubildende oder Absolvent*innen dürfen mindestens 2 Wochen bis maximal 12 Monate im Ausland verbringen.
Für das Bildungspersonal gibt es eine Mindestgrenze von 2 Tagen bis maximal 2 Monaten.

Mit der neuen Programmgeneration (voraussichtlich ab 2021) ist das Bildungspersonal bis zu 365 Tage förderfähig.

Wie hoch ist das Stipendium?

Die Summe des Stipendiums setzt sich aus Pauschalbeträgen für Reise- und Aufenthaltskosten zusammen.

Die Reisekostenpauschale sind von der Entfernung des Ziellandes abhängig und aktuell liegen Sie bei:

  • 180 € bis zu 499 Km
  • 275 € bis 1999 Km
  • 360 € bis 2999 Km

Die Aufenthaltskosten richten Sie auch nach den vorgesehenen Pauschalbeträgen für das Zielland.
Für mehr Informationen setzten Sie sich bitte in Kontakt mit uns.

Die Pauschalbeträge für das Bildungspersonal fallen von Land zu Land ebenso unterschiedlich aus.

Wie kann ich mich bewerben?

Es ist ganz einfach! Füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular hier aus!

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Wichtig ist, dass Sie sich so früh wie möglich bewerben, um in unserer Projektplanung berücksichtigt werden zu können.

Nach erfolgreicher Bewerbung brauchen wir genauere Infos zu Ihrer Praktikumsstelle und zwar mindestens DREI Monate vor dem geplanten Aufenthalt.

Wichtig für Absolvent*innen: Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie nur bis zu 12 Monate nach Ihrem Abschluss förderfähig sind. Hierzu ist das Datum des Abschlusszeugnisses ausschlaggebend.

Wichtige Infos in Bezug auf COVID19
Kann ich trotz COVID19 ein Praktikum in einem EU-Land absolvieren und wenn ja, in welchen Ländern?

Grundsätzlich sind Praktika in allen EU-Ländern auf eigenes Risiko möglich außer in den Regionen, die das RKI als Risikogebiet einstuft bzw. eine Reisewarnung von dem Auswärtigen Amt besteht. Diese Einstufung erfolgt regelmäßig aufgrund der dynamischen Lage, daher gilt es sich zu informieren und die Lage von Zeit zu Zeit erneut zu bewerten. Daher erfolgen alle Zusagen unter Vorbehalt.

Eine aktualisierte Liste finden Sie hier.

Ebenso ist es erforderlich, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen. FAQ’s dazu finden Sie hier.

Was bedeutet auf eigenes Risiko?

Nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung bei uns eingereicht haben, erfolgt die Planung und schließlich der Antritt des Auslandsaufenthalts. Dies geschieht auf eigenes Risiko. Das bedeutet, dass alle evtl. anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit COVID19 entstehen, von Ihnen getragen werden müssen.

Was passiert, wenn ein Land als Risikogebiet während meines Aufenthalts eingestuft wird?

Wichtig ist, dass Sie mit uns rechtzeitig Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Storno- oder Umbuchungskosten, die im Zusammenhang mit COVID19 anfallen, übernehmen können. Dennoch werden wir Ihren Fall überprüfen und mit Ihnen und der NA beim BIBB versuchen, die bestmögliche Lösung zu finden.

Wenn ich mein Praktikum abbreche, darf ich das Stipendium behalten?

Sollten Sie das Praktikum abbrechen wollen, dann informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich darüber.

Wir überweisen Ihnen die Pauschalbeträge für die komplette Dauer Ihres geplanten Aufenthaltes. Sollten Sie Ihr Praktikum abbrechen müssen, berechnet sich das Stipendium erneut und Sie dürfen nur das Geld für die tatsächlich durchgeführte Mobilität behalten, vorausgesetzt der Abbruch ist nicht selbstverschuldet. Die Restgelder müssen Sie uns zurücküberweisen. Storno- bzw. Umbuchungskosten werden i.d.R. nicht von uns übernommen.

Vor dem Auslandsaufenthalt
Was passiert nach meiner Bewerbung?

Nach Überprüfung und Sichtung Ihrer Bewerbung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte füllen Sie das Praktikumsformular aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Dabei geht es vor allem um die Praktikumsstelle, zu übernehmende Aufgaben und die damit verbundene Erweiterung Ihrer Kompetenzen. Zudem erstellen wir anhand dieser Informationen weitere wichtige Dokumente für die E+Dokumentation. Bitte schicken Sie uns das Formular rechtzeitig zu, spätestens jedoch DREI Monate vor dem geplanten Aufenthalt.

Was muss ich vor meiner Abreise berücksichtigen?
  1. Füllen Sie vor Praktikumsantritt das Praktikumsformular aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Mit diesen Informationen erstellen wir weitere wichtige Dokumente für die E+Dokumentation.
  2. Nach unserer Zusage schließen Sie bitte einen vollständigen Versicherungsschutz ab.
  3. Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin mit uns, um alle Unterlagen zu unterschreiben. Schicken Sie uns Versicherungsnachweise bitte schon vor diesem Termin zu.

Hinweis: Erst nach Unterschrift der Teilnehmervereinbarung können die Gelder angewiesen werden. Ab diesem Zeitpunkt kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis Sie das Stipendium ausgezahlt bekommen.

Muss ich eine Versicherung für meinen Auslandsaufenthalt abschließen?

Unbedingt! Verpflichtend ist eine Auslandskrankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung am Praktikums- bzw. Arbeitsplatz und eine Unfallversicherung am Praktikums- bzw. Arbeitsplatz.

Dringend empfehlenswert ist eine private Haftpflichtversicherung und eine Reiserücktrittversicherung.

Absolvent*innen müssen selbst für ihren Versicherungsschutz aufkommen und einen Nachweis darüber vorlegen.

Helfen Sie mir bei der Suche nach einer Praktikumsstelle?

Wir begrüßen es sehr, wenn sich die Stipendiat*innen  selbst für eine Praktikumsstelle bewerben. Denn Sie wissen am besten, in welchem Bereich Sie Ihre Kompetenzen erweitern möchten! Dafür ist beispielsweise der Europass-Lebenslauf sehr hilfreich.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Suche haben, helfen wir Ihnen gerne dabei. Lassen Sie es uns wissen, gemeinsam finden wir eine Lösung.

Muss ich mich selbst um eine Unterkunft kümmern?

Hier gilt das Gleiche wie bei der Praktikumssuche. Sollten Sie dennoch Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft brauchen, würden wir bei unseren Netzwerkpartner anfragen.

Muss ich Urlaub dafür beantragen?

Nein, es sollte nicht dazu kommen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie um eine Freistellung für die Praktikumszeit.

Was ist OLS?

OLS ein Online-Sprachunterstützung. Ab einer Praktikumsdauer von 19 Tagen werden die Stipendiaten aufgefordert, einen Online-Sprachtest (über OLS-Sprachunterstützung) vor und nach der Mobilität (verpflichtend) durchzuführen.  

Für einige Sprachen haben die Teilnehmer*innen sogar zusätzlich die Möglichkeit, einen interaktiven Online Sprachkurs zu absolvieren.

Während des Aufenthaltes
An wen wende ich mich bei Problemen im Ausland?

Das kommt darauf an, wie Sie Ihr Auslandspraktikum organisiert haben.

  • Läuft der Aufenthalt über Ihre Berufsschule, wenden Sie sich bitte an den*die EU-Koordinator*in.
  • Läuft der Aufenthalt über uns, dann setzen Sie sich bitte in Kontakt mit uns oder kontaktieren Sie ggf. unsere Netzwerkpartner. Es ist uns wichtig, dass Schwierigkeiten offen und rechtzeitig kommuniziert werden. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung!

Wenn ich mein Praktikum abbreche, darf ich das Stipendium behalten?

Sollten Sie das Praktikum abbrechen wollen, dann informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich darüber.

Wir überweisen Ihnen die Pauschalbeträge für die komplette Dauer Ihres geplanten Aufenthaltes. Sollten Sie Ihr Praktikum abbrechen müssen, berechnet sich das Stipendium erneut und Sie dürfen nur das Geld für die tatsächlich durchgeführte Mobilität behalten, vorausgesetzt ist der Abbruch nicht selbst verschuldet. Die Restgelder müssen Sie uns zurück überweisen. Storno- bzw. Umbuchungskosten werden i.d.R. nicht von uns übernommen.

Nach dem Aufenthalt
Muss ich den EU-Online-Fragebogen ausfüllen?

Der EU-Online-Fragebogen muss nach dem Auslandsaufenthalt ausgefüllt werden. Er muss innerhalb von 30 Kalendertagen ab Aufforderung der EU-Kommission (Link per E-Mail @ec.euroipa.eu) übermittelt werden.

Falls Sie den Link nicht bekommen, überprüfen Sie, ob er im Spam-Ordner gelandet ist. Ggf. setzen Sie sich in Kontakt mit uns. Sollte der EU-Online-Fragebogen nicht ausgefüllt und übermittelt worden sein, können wir die erhaltenen Fördermittel vollständig zurückgefordert werden.

Was muss ich nach meinem Aufenthalt berücksichtigen?

Bitte vereinbaren Sie nach Ihrem Aufenthalt einen persönlichen Termin mit uns, um die von der aufnehmenden Einrichtung unterzeichneten Dokumente abzugeben und Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.

Welche Unterlagen muss ich nach meinem Aufenthalt vorlegen?
  • Europass-Mobility (unterschrieben von Ihnen und Ihrer Praktikumsstelle)
  • Learning Agreement (unterschrieben von Ihnen und Ihrer Praktikumsstelle)
  • Bestätigung Erhalt des Stipendiums
  • Xarxa-Diplom (Falls Sie das Praktikum in einer Xarxa-Stadt absolviert haben)
  • Online-Fragebogen muss ausgefüllt werden
  • OLS- Test muss bei Mobilitäten ab 19 Tage vor und nach der Mobilität absolviert werden

Was ist der Europass-Mobility?

Es ist ein Dokument, um die Qualifikationen und Kompetenzen transparent darzustellen.

Somit können Sie sich anhand dessen auf dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt besser präsentieren.
Der Europass Mobilität dokumentiert, was Sie im Ausland gelernt haben.

Dieses Dokument bekommen Sie von uns. Lassen Sie es bitte von Ihrer Praktikumsstelle unterschreiben und legen Sie uns eine Kopie vor.

Sonstiges
Ansprechpartner*innen

Für weiter Fragen, setzten Sie sich in Kontakt mit uns oder schauen Sie sich hier Videos an:

#meinauslandsFAQtikum

ERASMUS+, Internationalisierung, Internationales Fortbildungsprogramm
Carina Miklós
Tel. 089 233-42951, Fax 089 233-42969
E-Mail: carina.miklos[at]muenchen.de

Service, Beratung und Funding, ERASMUS+, XARXA FP
María Jesús Cervero Chamarro
Tel. 089 233-42957, Fax 089 233-42969
E-Mail: m.cerverochamarro[at]muenchen.de

ERASMUS+ Berufsbildung, Öffentlichkeitsarbeit
Deniz Aksan-Filizmen
Tel. 089 233-42954, Fax 089 233-42969
E-Mail: deniz.aksan[at]muenchen.de

 

 

 

 

 

 

 

Internationale Bildungskooperationen – Kontakt

Auf der Kontakt-Seite finden Sie die Kontaktdaten aller Mitarbeiter*innen.